Und ich sagte: “keine Ecken und Kanten”
Da war ich heute noch zufrieden mit den, was ich bisher erlebt habe. Zumindest habe ich eine solche Erfahrung noch nicht gemacht, wie sie vor kurzem Raul Krauthausen gemacht hatte und in seinem Blog ausführlich schilderte.
Er berichtete, das eine U-Bahn-Fahrerin in Berlin ihn nicht mitnehmen könne, weil es zu lange dauern würde, die Rampe anzulegen und der Zug sich verspäten würde. Als er ihr höflich entgegnete, war ihre Antwort: “Halt die Fresse!”
Also, das ist in meinen Augen auf jeden Fall Behindertenvergraulung. Die Fahrerin ist den Beförderungsgesetz verpflichtet und laut diesen auch verpflichtet, keinen Fahrgast den Service zu verweigern. Von der BVG hätte ich das nicht gedacht. Ich meine, wir haben etwas Trubel wegen der S-Bahn, aber ich kann mir nicht vorstellen, das es was damit zu tun hat. Es war zwar spät, aber trotzdem, wenn man nun einen Rollstuhlfahrer sieht, kann man ihn die Mitnahme nicht verweigern. Ich bin empört darüber und hoffe für Raul, das sich das klärt und die Fahrerin von der BVG zurechtgewiesen wird.